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Der Energieausweis liefert Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes. Somit wird ein Vergleich zwischen Immobilien für Miet- oder Kaufinteressenten ermöglicht.
Seit 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht. Potenziellen Mietern und Käufern muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung einer Immobilie unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden.
Seit der 2014 geltenden Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen Verkäufer und Vermieter den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige nennen.
EXTERN erstellt Ihnen gerne Ihren verbrauchsorientierten Energieausweis.
Sprechen Sie uns einfach an, unser Vertriebsteam berät Sie gerne. Sie können sich auch online eine unverbindliche Kostenübersicht anfordern.
Der Energieausweis funktioniert wie eine Ampel: Zeigt der Pfeil auf den grünen Bereich, so kann ein vergleichsweise geringer Energieverbrauch abgeleitet werden. Wird gelb oder sogar rot angezeigt, weist dies Verbesserungspotenzial bezüglich energiesparender Maßnahmen, wie bspw. verbesserte Dämm- und Heizsysteme auf. Der rote Bereich beginnt bei 250 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr.
Die sogenannten Energieeffizienzklassen auf dem Energieausweis geben eine genauere Einteilung wieder. Hier wird von A+ (sehr gute Energieeffizienz) bis H (schlechte Energieeffizienz) eingeteilt.
Weitere Angaben, wie das Baujahr des Gebäudes und die Art der Heizung, stehen ebenfalls auf dem Energieausweis.
Generell wird zwischen zwei verschiedenen Energieausweisarten unterschieden:
Der verbrauchsorientierte Energieausweis gibt an, wie viel Energie die Bewohner der Immobilie in den letzten drei Jahren verbraucht haben. Die Angaben im Energieausweis hängen also auch davon ab, wie sparsam die Bewohner in ihrem Energieverbrauch sind.
Der bedarfsorientierte Energieausweis hingegen ist umfassender. Hierbei werden Bausubstanz und das Heizungssystem analysiert. Der auf dieser Basis errechnete Wert, der unabhängig vom Verhalten der Bewohner ist, lässt einen besseren Vergleich mit anderen Immobilien zu.
Ob Sie einen verbrauchs- oder einen bedarfsorientierten Energieausweis beantragen, ist in der Regel Ihnen überlassen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Bei energetisch unsanierten Immobilien mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1.11.1977 ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) Pflicht.
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